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- Wahlbezirke ausgezählt
- —
- Noch auszuzählen
- —
- Wahlberechtigte
Zweitstimmen in Berlin
Die Zweitstimme entscheidet, wie stark eine Partei im Abgeordnetenhaus vertreten ist. Wer unter fünf Prozent bleibt, zieht nicht ein, es sei denn, die Partei gewinnt mindestens einen Wahlkreis. Dann nimmt sie mit allen ihren Zweitstimmen an der Sitzverteilung teil.
- Gültige Zweitstimmen
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- Abgeordnetenhaus
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| Partei | Zweitstimmen | Anteil | Anteil grafisch | 5-%-Hürde kostenpflichtig | Sitze | Absolute Mehrheit kostenpflichtig |
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Die Sitzverteilung ist ein Zwischenstand, keine Prognose: sie zeigt, wie das Abgeordnetenhaus aussähe, wenn ausgezählt bliebe, was ausgezählt ist. Als Direktmandat zählt dabei, wer in seinem Wahlkreis gerade führt, auch dort, wo die Auszählung noch läuft. Die Sitzzahlen verschieben sich deshalb im Lauf des Abends, anders als die Angabe zur Fünfprozenthürde, die erst dann etwas behauptet, wenn es rechnerisch feststeht.
Erststimmen in Berlin
Mit der Erststimme wird in jedem Wahlkreis eine Person direkt gewählt. Die Karte zeigt für jeden Wahlkreis, wer dort gerade vorn liegt, die Tabelle darunter den Auszählstand und den Vorsprung.
Blasse Fläche: die Auszählung läuft. Volle Farbe: alle Wahlbezirke sind ausgezählt. Welche Wahlkreise schon vorher entschieden sind, zeigt Berlin Standard.
| WK | Wahlkreis | Ausgezählt | Status kostenpflichtig | Noch auszuzählen kostenpflichtig | Vorsprung | Führend | Erststimmen der führenden Partei | Zweitplatziert | Erststimmen der zweitplatzierten Partei |
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Bezirksverordnetenversammlungen
Zugleich mit dem Abgeordnetenhaus wählt Berlin die Bezirksverordnetenversammlungen der zwölf Bezirke. Jede hat 55 Sitze, die Hürde liegt bei drei Prozent. Aus den Sitzen folgt die Zusammensetzung des Bezirksamts: Nach dem d'Hondt-Verfahren erhalten die Fraktionen Vorschlagsrechte für die 6 Positionen im Bezirksamt. Jede entsprechend vorgeschlagene Person muss von einer Mehrheit in der BVV bestätigt werden.
Sitze und Bezirksamt sind ein Zwischenstand, solange ein Bezirk nicht vollständig ausgezählt ist. Das Bezirksamt ist die Rechnung nach § 35 Bezirksverwaltungsgesetz; wer Bezirksbürgermeisterin oder Bezirksbürgermeister wird, entscheiden Zählgemeinschaften in der Bezirksverordnetenversammlung.
Datenquelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Alle Angaben sind Zwischenstände ohne Gewähr; amtlich ist allein das vom Landeswahlleiter festgestellte Ergebnis.
